Gewerbekühlung 2026: Was die F-Gas-Verordnung für den nächsten Kühlschrankwechsel in Gastronomie und Hotellerie bedeutet
Der nächste Gewerbekühlschrank wird nicht mehr nur nach Literzahl und Anschaffungspreis gekauft. Wer 2026 in der Gastronomie oder Hotellerie ein professionelles Kühlgerät ersetzt, entscheidet gleichzeitig über das Kältemittel der nächsten acht bis zwölf Jahre, über die Wartbarkeit unter neuem EU-Recht und über die Frage, ob der eigene Fachbetrieb den Service in fünf Jahren mit vertretbarem Aufwand noch anbieten kann. Ich berate Betriebe in Bamberg und Oberfranken beim Ersatz professioneller Kühltechnik und sehe seit dem Inkrafttreten der neuen F-Gas-Verordnung eine deutliche Verschiebung dessen, was ein belastbares Angebot ausmacht. In der Beratung prüfe ich vorliegende Händlerangebote gegen die aktuelle Rechtslage, stelle Kältemittelwahl und Servicefähigkeit den Wartungs- und Betriebskosten der nächsten Jahre gegenüber und lege die Geräteakte des Nachfolgegeräts von Anfang an vollständig an.
Kurzantwort: Die F-Gas-Verordnung Gewerbekühlschrank Gastronomie regelt seit dem 11.03.2024 über die Verordnung (EU) 2024/573 mehrere getrennte Bereiche — Inverkehrbringen neuer Geräte, Kennzeichnung, Verwendung und Wartung, Rückgewinnung sowie Aufzeichnungen. Für die konkrete Pflicht ist immer Kältemittel, Füllmenge, Bauart und die durchgeführte Tätigkeit gemeinsam zu prüfen. Ein pauschales Betriebsverbot für Bestandsgeräte gibt es nicht — wohl aber stufenweise Grenzen für Neugeräte und für die Verwendung bestimmter Kältemittel bei Wartung und Instandhaltung.
Rechtlicher Rahmen: EU 2024/573 und was daraus für Gastronomie und Hotellerie folgt
Die Verordnung (EU) 2024/573 hat am 11.03.2024 die Vorgängerverordnung (EU) Nr. 517/2014 abgelöst. Für einen Küchenbetrieb sind vor allem sieben Artikel praxisrelevant. Artikel 5 regelt Dichtheitskontrollen ab bestimmten CO₂-Äquivalenten und behandelt hermetisch geschlossene Einrichtungen — dauerhaft abgedichtet, geprüfte Leckagerate unter 3 g pro Jahr — anders als offene Systeme. Artikel 6 verlangt Leckage-Erkennung ab bestimmten Füllmengen. Artikel 7 verpflichtet zu Aufzeichnungen über Kältemittel, Wartung und Rückgewinnung, sobald die Anlage die Schwellenwerte aus Art. 5 überschreitet. Artikel 8 fordert die fachgerechte Rückgewinnung am Lebensende. Artikel 10 Absatz 12 legt fest, dass ein Unternehmen eine erfasste Tätigkeit nur an ein anderes Unternehmen übertragen darf, wenn es sich zuvor vergewissert hat, dass dieses die erforderlichen Zertifikate besitzt.
Artikel 11 in Verbindung mit Anhang IV regelt die Inverkehrbringensverbote für Neugeräte. Artikel 12 betrifft die Kennzeichnung. Artikel 13 regelt die Verwendung und Wartung bestimmter fluorierter Kältemittel. Besonders praxisrelevant ist Art. 13 Abs. 3: Seit dem 1. Januar 2025 ist die Verwendung von F-Gasen mit einem GWP von 2.500 oder mehr für Wartung und Instandhaltung von Kälteanlagen grundsätzlich verboten, mit den im Verordnungstext genannten Ausnahmen. Wer die Pflichten korrekt zuordnen möchte, muss also immer klären, welche Tätigkeit vorliegt und welches Kältemittel im Gerät arbeitet.
| Gerätetyp | Typische Anwendung | Entscheidung hängt ab von |
|---|---|---|
| Hermetisch geschlossenes steckerfertiges Gerät | GN-Kühlschrank, Untertisch, Getränkekühler | Kältemittel, Füllmenge, Kennzeichnung nach Art. 12, konkrete Tätigkeit |
| Ortsfeste Einzelanlage | Kühlzelle, Tiefkühlraum | Kältemittel, Füllmenge, CO₂-Äquivalent, Dichtheits- und Aufzeichnungspflichten nach Art. 5 und 7 |
| Verbundanlage | Küche mit mehreren Kühlstellen | Gesamtanlage, mehrere Kreisläufe, Füllmengen und Anlagenkonfiguration |
| R290-Gerät (Propan, GWP 3) | Moderne Gewerbekühlung, hermetisch | Brennbarkeit, Aufstellung, Herstelleranweisung, Fachkunde und nationale Sicherheitsanforderungen |
Was das in der Praxis für Ihre Kaufentscheidung bedeutet
Ein Gastronom, der 2026 einen alten R404A-Gewerbekühlschrank ersetzt, entscheidet nicht nur über ein neues Gerät. Er entscheidet auch, wie robust seine Wartungs- und Ersatzteilstrategie in den kommenden Jahren aufgestellt ist. R404A hat einen GWP-Wert von rund 3.900. Bei Altanlagen mit sehr hohem GWP steigt das Risiko, dass Wartung, Nachfüllung und Ersatzteilbeschaffung wirtschaftlich und regulatorisch schwieriger werden. Ob ein konkreter Service noch zulässig ist, hängt vom Kältemittel, der Füllmenge, dem Zeitpunkt und den Ausnahmen der jeweils geltenden Regelung ab.
In der Praxis können Dokumentations-, Rückgewinnungs- und Beschaffungspflichten den Serviceaufwand älterer Anlagen erhöhen. Eine pauschale Kostensteigerung lässt sich ohne konkrete Anlagen- und Kältemitteldaten nicht seriös beziffern — aber der Trend ist eindeutig, und wer einen 12 Jahre alten Reparaturkandidaten noch einmal instandsetzen lässt, sollte diese Rechnung offen führen.
Bei einem hermetisch geschlossenen R290-Gerät greifen bestimmte F-Gas-spezifische Pflichten nicht in derselben Weise wie bei einer F-Gas-Anlage. Dafür treten andere technische Anforderungen in den Vordergrund — Brennbarkeit, Aufstellung, Wartung und Fachkunde. R290 ist kein Zaubermittel, sondern eine Bauart, deren Vor- und Nachteile im konkreten Küchenraum zu bewerten sind. Die Füllmenge ist begrenzt, die Aufstellung muss zur Bauart passen, und ob das Gerät in einem bestimmten Küchenumfeld sinnvoll einsetzbar ist, ergibt sich aus Herstelleranweisung und nationalen Sicherheitsanforderungen.
Die Lebenszykluskosten setzen sich zusammen aus Anschaffung, Installation, Strom, Wartung, Reparatur und den erwarteten Ausfallkosten — abzüglich Fördermitteln. Wer nur die Anschaffung vergleicht, unterschätzt die Wartungskosten alter F-Gas-Anlagen und überschätzt die vermeintliche Ersparnis beim Weiterbetrieb.
Liebherr Gewerbekühlung 2026: Portfolio und zwei konkrete Serien
Liebherr hat 2026 auf der INTERGASTRA in Stuttgart und der INTERNORGA in Hamburg das professionelle Portfolio für Gastronomie und Hotellerie gezeigt. Für die Kaufentscheidung sind vor allem drei Merkmalsgruppen relevant: robuste Bauart mit GN-Kompatibilität, präzise Temperaturführung mit dynamischer Umluftkühlung sowie SmartMonitoring als Alarm- und Dokumentationsschicht. Für die Küchenmeile im September ist zusätzlich ein neues Standkonzept angekündigt — Details liegen zum Redaktionsschluss noch nicht vor.
Zwei Serien tauchen in Angeboten für Gastronomie und Hotellerie besonders häufig auf. Die ProfiLine-Kühlschränke der GKPv-Baureihe sind auf GN-2/1-Formate ausgelegt, arbeiten mit dynamischer Umluftkühlung und lassen sich in unterschiedlichen Nutzinhalten bis in den Bereich um 660 Liter konfigurieren. Für die Tiefkühlung deckt die GGPv-Baureihe dieselbe Bauform ab. Für kompakte Aufstellungen unter der Arbeitsfläche kommen die Untertheken- und Getränkekühlgeräte in Frage. Neuere Baureihen des Herstellers werden zunehmend mit dem natürlichen Kältemittel R290 ausgeführt — die konkrete Kältemittel-, Füllmengen- und Klimaklassenangabe sollte bei jedem Angebot direkt am Datenblatt und Typenschild geprüft werden.
| Prüfpunkt | Einordnung | Was Sie im Angebot verlangen sollten |
|---|---|---|
| Kältemittel und Füllmenge | Rechtlich zwingend dokumentiert | Typenschild-Angabe, GWP-Wert, CO₂-Äquivalent |
| Hermetisch geschlossen ja/nein | Beeinflusst Wartungs- und Dokumentationspflichten | Herstellerbestätigung, nicht Vermutung des Händlers |
| Energieverbrauch unter Realbedingungen | Wirtschaftlich zwingend | Herstellerdatenblatt, Klimaklasse, Aufstellungshinweis |
| GN-2/1-Kompatibilität | Anwendungsabhängig | Innenmaße prüfen, Auszüge und Traglast |
| Alarm und SmartMonitoring | Wünschenswert, HACCP-relevant | Alarmwege, Nachrüstbarkeit, Cloud-Protokoll |
| Service und Ersatzteile | Wirtschaftlich zwingend | Reaktionszeit, Servicegebiet, Ersatzteilverfügbarkeit |
| Rückgewinnung am Lebensende | Rechtlich zwingend (Art. 8) | Zertifizierter Rücknahme- und Entsorgungsweg |
Ein Angebot, das keine belastbaren Angaben zum Kältemittel, zur Füllmenge und zum Servicekonzept enthält, ist kein professionelles Angebot — unabhängig vom Preis. Bei einem konkreten Liebherr-Modell sollten diese Angaben aus dem aktuellen technischen Datenblatt und dem Typenschild geprüft werden.
Was ich bei Betrieben in Oberfranken sehe
Die häufigste Ausgangslage lautet: Der Betrieb hat ein 12 Jahre altes Gerät mit R404A, die Kompressorleistung nimmt spürbar ab, und der Kältebetrieb hat gerade die letzte Reparaturrechnung vorgelegt. Der Reflex ist dann, noch einmal reparieren zu lassen. Rechnerisch geht das oft schief. Ein neues Gerät kann gegenüber einem zwölf Jahre alten Vergleichsgerät deutlich niedrigere Verbrauchswerte erreichen. Eine belastbare Ersparnis lässt sich jedoch nur anhand der konkreten Alt- und Neugerätedaten sowie der realen Betriebsbedingungen berechnen — Umgebungstemperatur, Türöffnungen, Beladung und Abtauzyklen entscheiden mit.
Ich sehe außerdem regelmäßig, dass Betriebe die BAFA-Förderung nicht prüfen, weil sie annehmen, der Aufwand lohne sich nicht. Für ein einzelnes Standgerät stimmt das oft. Wer aber im Rahmen einer Renovierung mehrere Kühlstellen gleichzeitig ersetzt, eine zentrale Kälteanlage optimiert oder Mess-, Steuer- und Regeltechnik nachrüstet, sollte die aktuelle EEW-Richtlinie und die bayerischen Programme prüfen. Antragstellung erfolgt in der Regel vor Vorhabenbeginn — die konkrete Bedingung ergibt sich aus der jeweiligen Richtlinie.
Ein weiterer wiederkehrender Punkt: Wartungsprotokolle, in denen weder Kältemittel noch Füllmenge stehen. Bei einer Behördenprüfung ist das kein Nachweis, sondern eine Lücke. Wer 2026 einen Gewerbekühlschrank kauft, sollte auf einer sauberen Geräteakte bestehen — vom ersten Servicetermin an.
Was Sie jetzt prüfen sollten
Vier Fragen, die vor jedem Angebot beantwortet sein sollten. Welches Kältemittel arbeitet im heutigen Gerät, und wie ist die Servicefähigkeit dieses Kältemittels unter Art. 13 Abs. 3 in den kommenden Jahren einzuschätzen? Handelt es sich beim Ersatzgerät um eine hermetisch geschlossene steckerfertige Ausführung oder um eine ortsfeste Anlage mit weitergehenden Pflichten nach Art. 5 und 7? Besitzt der beauftragte Fachbetrieb die für die vorgesehene Tätigkeit erforderlichen Zertifikate nach Art. 10 Abs. 12, und liegt eine Geräteakte mit Kältemittel, Füllmenge und Rückgewinnungsplan vor? Und rechnet sich die Ersatzinvestition über die vollen Lebenszykluskosten — nicht nur über den Anschaffungspreis? Wenn ein Angebot vorliegt oder die Ersatzentscheidung ansteht und Sie das gegen die neue F-Gas-Rechtslage und die tatsächlichen Wartungskosten der nächsten Jahre gegenprüfen möchten, erreichen Sie mich über Kontakt oder direkt: 0951 5194224.
Dieser Artikel gibt allgemeine Fachinformationen wieder und ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Behörde im Einzelfall zuständig ist, hängt vom Standort, Gerätetyp und Regelungsbereich ab. Vor einer konkreten Prüfung sollte der Betrieb die Zuständigkeit bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beziehungsweise der bayerischen Fachbehörde klären.
Fachliche Grundlagen: Verordnung (EU) 2024/573 vom 07.02.2024 über fluorierte Treibhausgase (Art. 5 Dichtheitskontrollen, Art. 6 Leckage-Erkennung, Art. 7 Aufzeichnungen, Art. 8 Rückgewinnung, Art. 10 Abs. 12 Übertragung erfasster Tätigkeiten an zertifizierte Unternehmen, Art. 11 mit Anhang IV Inverkehrbringensverbote, Art. 12 Kennzeichnung, Art. 13 Verwendung und Wartung – insbesondere Abs. 3 GWP-2.500-Grenze ab 01.01.2025), DIN EN 378 Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen (aktuell gültige Fassung), Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Art. 5 HACCP-Grundsätze, BAFA Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) Merkblatt 2025 Modul 1 Querschnittstechnologien, Umweltbundesamt Vollzugsinformationen zur F-Gas-Verordnung, Liebherr Produktinformationen Professional 2026 GKPv- und GGPv-Baureihe, INTERGASTRA und INTERNORGA 2026.