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Pharma 4. Mai 2026 · 3 Min. Lesezeit · Stephan Wirth

Apothekenkühlschrank: Was ApBetrO und DIN 13277 wirklich fordern

Eine Begehung durch das Regierungspräsidium steht an, und plötzlich stellen sich Fragen, die vorher niemand gestellt hat: Reicht mein Kühlschrank wirklich aus? Ist die Dokumentation vollständig? Habe ich das richtige Thermometer an der richtigen Stelle? Ich berate Apotheken seit 2010 in diesen Fragen – und ich sehe immer wieder dieselben Fehler. Was ApBetrO und DIN 13277 konkret fordern, und wo die meisten Apotheken Nachholbedarf haben, erkläre ich hier.

Was die ApBetrO vorschreibt

Die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) regelt in §4, dass Arzneimittel so zu lagern sind, dass ihre Qualität nicht beeinträchtigt wird. Für kühlpflichtige Medikamente bedeutet das: Lagertemperatur zwischen +2 °C und +8 °C – kein Einfrieren, keine Unterbrechung. §16 schreibt ein funktionierendes Qualitätssicherungssystem vor, zu dem die Überwachung und Dokumentation der Lagertemperaturen ausdrücklich gehört.

Was das praktisch bedeutet: Sie müssen nicht nur das richtige Gerät haben, sondern auch nachweisen können, dass es die ganze Zeit richtig funktioniert hat. Eine mündliche Aussage reicht nicht. Ohne lückenlose Temperaturaufzeichnung – elektronisch oder handschriftlich mit Uhrzeit, täglich – haben Sie bei einer Begehung ein ernsthaftes Problem.

Was DIN 13277 technisch fordert

Die DIN 13277 in der Fassung von 2022 – Nachfolger der DIN 58345 – legt die technischen Mindestanforderungen für Medikamentenkühlschränke fest. Im Einzelnen:

  • Temperaturbereich: +2 °C bis +8 °C, maximale Abweichung ±3 K – auch bei Raumschwankungen und häufigen Türöffnungen.
  • Temperaturaufzeichnung: Das Gerät muss die Innentemperatur aufzeichnen können, oder der Anschluss eines externen Datenloggers muss möglich sein.
  • Alarmierung: Akustischer und optischer Alarm bei Grenzwertüberschreitung, sowie ein Netztrennungsalarm, der mindestens 12 Stunden aufrechterhalten wird.
  • Zugriffsschutz: Die Tür muss abschließbar sein.
  • Sicherheitsthermostat: Verhindert, dass die Innentemperatur unter +2 °C sinkt und Medikamente einfrieren.

Ein handelsüblicher Haushaltskühlschrank erfüllt keine dieser Anforderungen. Er hat keine Alarmfunktion, keine Temperaturaufzeichnung und keine stabile Temperaturführung unter wechselnden Raumtemperaturen.

Die häufigsten Fehler, die ich bei Kunden sehe

Temperaturdifferenzen zwischen den Fächern. Viele Kühlschränke – auch teure Modelle – haben erhebliche Temperaturunterschiede zwischen oberen und unteren Einlegeböden. Was oben +4 °C zeigt, kann unten +7 °C oder +1,5 °C sein. Wer das nicht kennt und nicht überprüft, lagert möglicherweise falsch – ohne es zu wissen.

Falscher Fühlerstandort. Laut DIN 13277 muss der Temperaturfühler an der wärmsten Stelle des Kühlraums sitzen. Viele Geräte werden mit einem nicht normkonformen Fühlerstandort ausgeliefert – und viele Apotheken überprüfen das nie.

Unzureichende Dokumentation. Bei einer Begehung fragt der Prüfer nach den Temperaturaufzeichnungen der letzten Wochen. Handschriftliche Listen mit Lücken, fehlende Datenlogger-Protokolle oder eine bloße Aussage „das läuft immer" führen direkt zu Beanstandungen.

Haushaltskühlschränke im Betrieb. Ich habe Apotheken gesehen, die kühlpflichtige Biologika in Haushaltskühlschränken ohne Alarmfunktion lagern. Das ist keine Kleinigkeit – es ist ein Risiko für Patienten und ein Zulassungsproblem.

Was das für Ihre Apotheke bedeutet

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Kühlschrank die Anforderungen der ApBetrO und DIN 13277 wirklich erfüllt, klären Sie das vor der nächsten Begehung – nicht danach. Ich überprüfe mit Ihnen, ob Ihr Gerät normkonform ist, ob die Fühlerposition stimmt und ob Ihre Dokumentation bei einer Prüfung standhält. Falls Sie ein neues Gerät brauchen, berate ich Sie zum passenden Liebherr MediLine-Modell – speziell für den Apothekeneinsatz entwickelt, alle Normanforderungen ab Werk erfüllt.

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